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Privat Versicherte und Beihilfe

Die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt abgerechnet werden. Grundlage hierfür sind die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie eine ergänzende Abrechnungsempfehlung, die gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern verabschiedet wurde. Auch die PBeaKK folgt dieser Empfehlung.

Es ist dennoch ratsam, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden. Die Tarife und Erstattungsbedingungen können individuell sehr unterschiedlich ausfallen.

Erstattungsfähige Leistungen laut aktueller Abrechnungsempfehlung:

  • 3 Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde (134,06 € je Sitzung)

  • 5 probatorische Sitzungen à 50 Minuten (153,74 € je Sitzung; Zuzahlung von 19,67 € möglich)

  • 1 biografische Anamnese (123,34 €)

  • 24 Kurzzeittherapiesitzungen à 50 Minuten (167,59 € je Sitzung)

  • Langzeittherapie ab der 25. Sitzung à 50 Minuten (153,74 € je Sitzung; Zuzahlung von 19,67 € möglich)

Die Erstattung erfolgt in der Regel vollständig oder anteilig durch Beihilfe oder private Krankenversicherungen – abhängig vom jeweiligen Tarif. Bei probatorischen Sitzungen und Langzeittherapie können Zuzahlungen gemäß §2 GOÄ anfallen.

Zuzahlung gemäß §2 GOÄ – Beispiel: Bei der GOP-Ziffer 870 führt ein Steigerungsfaktor von 2,75 (120,22 €) im Vergleich zum Regelwert (Faktor 2,3 = 100,55 €) zu einer Zuzahlung von 19,67 € je Sitzung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Honorar- und Leistungsübersicht (PDF).

Bitte beachten Sie: Nicht jede private Krankenversicherung übernimmt psychotherapeutische Leistungen, insbesondere bei psychologischen (nicht-ärztlichen) Psychotherapeut*innen. Sollten Beihilfe oder private Versicherung die empfohlenen Leistungen nicht erstatten, können Sie dies an die BPtK melden: info@bptk.de

Selbstzahler*innen & IGeL

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen oder als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abzurechnen, profitieren Sie von einigen Vorteilen:
Sie bleiben unabhängig von Vorgaben Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle, es erfolgt keine Meldung an Dritte (z. B. bei Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen), Wartezeiten und Antragsstellung werden Umgangen, und die Anzahl der Sitzungen ist nicht durch externe Vorgaben begrenzt.

Abrechnung und Honorar
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Das psychotherapeutische Erstgespräch (Sprechstunde, 50 Minuten) berechne ich mit 134,06 €. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach dem Termin auf Rechnung.

Kostenübersicht für eine Kurzzeittherapie (Beispiel):

  • 1x Sprechstunde (50 Minuten): 134,06 €

  • 5x probatorische Sitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 5 x 153,74 € = 768,70 €

  • 2x Testdiagnostik (Testbatterien): 2 x 75,75 € = 151,50 €

  • 1x biografische Anamnese: 123,34 €

  • 1x vertiefte Exploration: 53,62 €

  • 24x Kurzzeittherapiesitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 24 x 167,59 € = 4.022,16 €

Gesamtkosten Kurzzeittherapie (30 Sitzungen, Zeitraum ca. 1 Jahr): 5.253,38 €

Optional: Langzeittherapie im Anschluss

  • Bis zu 36 weitere Sitzungen möglich

  • Abrechnung pro Sitzung: 153,74 €

  • Gesamtkosten für 36 Sitzungen: 5.534,64 €

Gesamtkosten bei kompletter Therapie (Kurzzeit + Langzeit, Dauer: ca. 1,5 bis 2 Jahre): 10.788,02 €
 

Eine vollständige Übersicht über alle abrechenbaren Leistungen und Honorare finden Sie in der PDF-Honorarübersicht.

Gesetzlich Versicherte

Ich führe eine Privatpraxis und verfüge nicht über eine Kassenzulassung.

Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13 SGB V) erstatten zu lassen.

Voraussetzung ist, dass nachweislich kein Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit verfügbar ist. Die Beantragung muss vor Beginn der Behandlung erfolgen – ich unterstütze Sie gerne bei diesem Prozess.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diesem Verfahren zustimmen, auch wenn ein nachgewiesener Versorgungsengpass besteht. Sollte eine Kostenerstattung abgelehnt werden, müssen Klient*innen für alle bis dahin erbrachten und weiteren (sofern gewünscht) Leistungen selbst aufkommen.

Erfahrungen zeigen, dass folgende Kassen mit dem Kostenerstattungsverfahren kooperativer sein können:
Actimonda, AOK Bayern, AOK Nordost, AOK Plus, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Sachsen-Anhalt, Audi BKK, Bergische Krankenkasse, BIG direkt gesund, BKK 24, BKK Bertelsmann, BKK Continentale, BKK Diakonie, BKK firmus, BKK Freudenberg, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK Linde, BKK Novitas, BKK ProVita, BKK PwC, BKK R+V, BKK Scheufelen, BKK VIACTIV, BKK ZF & Partner, BMW BKK, Daimler BKK, Debeka BKK, HKK (Handelskrankenkasse), Heimat Krankenkasse, Knappschaft, Mercedes-Benz BKK, mhplus BKK, Mobil Krankenkasse, Salus BKK, Siemens BKK, Techniker Krankenkasse (TK), TUI BKK, Vivida BKK.

Den Ablaufplan des Kostenerstattungsverfahrens inklusive notwendiger Formulare können Sie in diesem Dokument (PDF) einsehen. Folgende Schritte sind notwendig:

SCHRITT 1 – Sprechstunde über Terminservicestelle (TSS): Rufen Sie die TSS unter 116117 an oder buchen Sie online über kvberlin.de einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Lassen Sie sich dort den PTV 11-Bogen mit Dringlichkeitscode ausstellen (gültig nur 2–4 Wochen). Falls kein Therapieplatz angeboten wird, dokumentieren Sie dies im Absageprotokoll.

SCHRITT 2 – Probatorik über TSS: Nutzen Sie innerhalb von 2 Wochen den Dringlichkeitscode, um erneut über die TSS Probatorik ("Kennenlerngespräche") zu vereinbaren. Wird kein Platz vermittelt: im Absageprotokoll notieren („keine Vermittlung Probatorik“ + ggf. Screenshot). Wird nur Probatorik ohne Therapieplatz vermittelt: ebenfalls dokumentieren („Probatorik, aber kein Therapieplatz“).

SCHRITT 3 – Kassentherapeut*innen kontaktieren: Parallel mindestens 10 Kassentherapeut*innen über kvberlin.de anfragen (Mail/AB). Keine Antwort oder Wartezeit über 3 Monate = dokumentierbare Absage.

SCHRITT 4 – Kontakt zur GKV: Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre gesetzliche Krankenkasse, schildern Sie Ihre erfolglose Suche und bitten Sie um Informationen zur Kostenerstattung. Lassen Sie sich dies möglichst schriftlich bestätigen.

SCHRITT 5 – Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (idealerweise Psychiater*in) eine Dringlichkeitsbescheinigung und einen Konsiliarbericht ausstellen. Beides wird zur Begründung des Kostenerstattungsantrags benötigt.

Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Psychotherapie im Paar- oder Familiensetting

Zentraler Bestandteil der systemischen Therapie ist die Arbeit im Mehrpersonensetting in Familien- und Paarkonstellationen. Als systemische Paar- und Familientherapeutin orientiert sich mein Honorar auch für das Paarsetting an der GOP und eine Paartherapie wird wie eine reguläre Psychotherapie, also umsatzsteuerbefreit, abgerechnet. Das bedeutet auch, dass bei einer behandlungsbedürftigen psychologischen Störung eine Behandlung von Beginn an im Paarsetting behandelt werden kann. Die Abrechnung kann somit (je nach Versicherung ganz oder zu großen Teilen) über die Krankenversicherung des so genannten Indexklienten erfolgen (weiteres je nach Versicherungsform bitte oben beachten).

  • Kosten für eine Sitzung im Mehrpersonensetting (Faktor 3,5 u. 75 Min) = 255,93 €

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